Qualifizierungen für KI-Kompetenzen sind angemessene Maßnahmen, die von Anbietenden und Betreibenden von KI-Systemen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass beteiligte Personen über ein hinreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Verständnis für die persönlichen Auswirkungen KI-basierter Entscheidungen zu schärfen und die fachgerechte Implementierung technischer Komponenten bei der KI-Systementwicklung zu vermitteln. Sie sollen die drei zentralen Komponenten der KI-Kompetenz – technische, praktische Anwendung und ethisch-rechtliche Kompetenz – abdecken. Der spezifische Bildungsbedarf ergibt sich aus einer Kombination von systemspezifischen Faktoren (Zweck, Kontext, Risikoklasse des KI-Systems) und personenbezogenen Faktoren (individuelle Vorkenntnisse, Fähigkeiten)

(Knecht, Jana, Handreichung KI-Kompetenz – Qualifizierungsanforderungen für Hochschulangehörige, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Fleck, KIR 2024, 99 (101); Ditscheid/Taghavian, MMR 2024, 746 (749))