Diese Anforderungen beziehen sich auf die Verpflichtung von Hochschulen, sicherzustellen, dass alle mit KI-Systemen befassten Personen – einschließlich Lehrende, Verwaltungsmitarbeitende und Studierende – über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Sie umfassen die kritische Bewertung des Risikopotenzials von KI-Technologien und die Implementierung zielgerichteter Schulungsprogramme. Die Inhalte müssen kontextabhängig angepasst werden, unter Berücksichtigung technischer Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildungsniveau und des Anwendungsbereichs der KI-Systeme. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und eine verantwortungsvolle sowie innovationsfördernde Nutzung von KI-Technologien zu gewährleisten, die Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit schützt.

(Knecht, Jana, Handreichung KI-Kompetenz – Qualifizierungsanforderungen für Hochschulangehörige, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Lindhammer, Schulungspflicht nach KI-VO, Schulungspflicht nach KI-VO; Nehlsen u. a., KI-Verordnung/Artificial Intelligence Act: KI-Kompetenz ab 02.02.2025 Pflicht, S. 1, ZKI e.V.: KI-Verordnung / Artificial Intelligence Act: KI-Kompetenz ab 2. Februar 2025 Pflicht; Fleck, KIR 2024, 99 (100))