Öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)
August 18, 2026 11:46 a.m.Eine Rechtsgrundlage, die den Einsatz von KI in der Hochschullehre datenschutzrechtlich stützt, sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.






