Autor-Archiv für Audrey van Elst
August 18, 2026 11:50 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Der Grundsatz, dass KI-Systeme datensparsam gestaltet werden müssen, d.h., nur die minimal erforderlichen Daten dürfen verarbeitet werden.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Ehmann/Selmayr, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO Art. 5, Rn. 29)
August 18, 2026 11:47 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Der Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur für klar definierte und rechtmäßige Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Eine nachträgliche Zweckänderung ist nur zulässig, wenn der neue Zweck mit dem ursprünglichen kompatibel ist.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Ehmann/Selmayr, Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Art. 5, Rn. 20 ff.)
August 18, 2026 11:47 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Der Grundsatz, dass betroffene Personen (Studierende, Lehrende, Mitarbeitende) darüber zu informieren sind, wenn ihre personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden, insbesondere bei KI-Einsatz, inkl. Rechtsgrundlage, Zweck und Logik automatisierter Entscheidungen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, KI & Datenschutz, Informationspflichten, Künstliche Intelligenz;
August 18, 2026 11:47 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Rechtsgrundlage, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen der Verantwortlichen oder von Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Findet grundsätzlich nur bei nicht-hoheitlichem Handeln Anwendung und scheidet für Hochschulen im Kernbereich hoheitlicher Tätigkeiten aus.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,
August 18, 2026 11:46 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Rechtsgrundlage, die den Einsatz von KI in der Hochschullehre datenschutzrechtlich stützt, sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
August 18, 2026 11:46 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Rechtsgrundlage, die die Datenverarbeitung rechtfertigt, wenn KI-Technologien einen vertraglichen Zweck erfüllen und die Datenverarbeitung als vertragsbedingte Notwendigkeit anzusehen ist (bezieht sich auf Verträge zwischen Hochschule und Anbietern, nicht mit Studierenden).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
August 18, 2026 11:46 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine Rechtsgrundlage, die die Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglicht, wenn diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
August 18, 2026 11:46 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine Identifizierbarkeit kann etwa durch Namen, Matrikelnummern, Standortdaten oder Online-Kennungen gegeben sein.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten, Was sind personenbezogene Daten?, ZENDAS Was sind personenbezogene Daten?
August 18, 2026 11:45 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Umfasst insbesondere die freie Wahl von Lehrveranstaltungen. Könnte implizieren, dass auch die tatsächliche Präsenzteilnahme (nicht nur Online-Teilnahme) umfasst ist.
(Spehn, Maximilian, Recherche Streaming im Rahmen hybrider Lehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
August 18, 2026 11:45 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Personenbezogene Daten fallen auch an, wenn Studierende durch visuelle Erfassung oder durch das Stellen von Fragen identifizierbar werden.
(Spehn, Maximilian, Recherche Streaming im Rahmen hybrider Lehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)