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Über- und Unterordnungsverhältnis (Im Hochschulkontext)

April 23, 2026 4:31 p.m. Veröffentlicht von

Ein Machtgefälle, das im Kontext von Prüfungen besonders ausgeprägt ist, da Hochschulen kraft gesetzlicher Vorgaben (z.B. LHG, Prüfungsordnungen) hoheitliche Befugnisse gegenüber den Studierenden verfügen. Dies beeinflusst die Freiwilligkeit von Einwilligungen in die Datenverarbeitung.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Dieterich, in: Prüfungsrecht, Rn. 806; ein Subordinationsverhältnis erkennen auch Autoren an,