Neuregelung der Corona-Verordnung Studienbetrieb
März 17, 2021 1:11 pm
Die neue Corona-Verordnung eröffnet den Hochschulen Gestaltungsspielraum, um vor allem für Studienanfänger*innen vereinzelt Veranstaltungen in Präsenz anbieten zu können. Gleichzeitig ist weiterhin vorrangiges Ziel, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Dafür werden die Hygiene-Regeln erweitert.
Seit 8. März 2021 sind die neue ▶Corona-Verordnung des Landes und ▶Corona-Verordnung Studienbetrieb gültig. Diese geben den Hochschulen mehr Gestaltungsspielraum. Der Studienbetrieb wird grundsätzlich online weitergeführt. Präsenzangebote sind aber möglich, wo sie epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich sind,