Eine Rechtsgrundlage, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen der Verantwortlichen oder von Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Findet grundsätzlich nur bei nicht-hoheitlichem Handeln Anwendung und scheidet für Hochschulen im Kernbereich hoheitlicher Tätigkeiten aus.






