April 23, 2026 4:30 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Studierende, die an einer Prüfung teilnehmen, und deren personenbezogene Daten durch die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO geschützt werden sollen. Ihnen stehen Rechte wie das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) zu.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
August 23, 2024 4:54 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Bring your own device (BYOD) ist ein Prüfungskonzept für eine digitale Prüfung, bei der die Aufgaben auf dem eigenen Gerät der zu prüfenden Person gelöst werden.
(Persike/Halbherr/Rampelt in: Bandtel et. al., Digitale Prüfungen in der Hochschule, S. 24 (zuletzt abgerufen am 19.08.2024 unter https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_Whitepaper_Digitale_Pruefungen_Hochschule.pdf.))