Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat. Im Hochschulkontext ist eine solche Einwilligung jedoch fraglich, da ein strukturell bedingtes Abhängigkeitsverhältnis der Studierenden sowie die jederzeitige Widerruflichkeit der Einwilligung die Annahme einer tatsächlich freiwilligen Zustimmung erschweren und die Durchführung von Prüfungen beeinträchtigen würden.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
)