Eine Rechtsgrundlage, die die Datenverarbeitung rechtfertigt, wenn KI-Technologien einen vertraglichen Zweck erfüllen und die Datenverarbeitung als vertragsbedingte Notwendigkeit anzusehen ist (bezieht sich auf Verträge zwischen Hochschule und Anbietern, nicht mit Studierenden).

(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
)