Eine erforderliche Eigenschaft einer Norm, die eine Anwesenheitspflicht regelt. Sie muss insbesondere eine komplexe Grundrechtssituation und die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs berücksichtigen. Ein Mangel liegt vor, wenn Rechtsfolgen von Fehlzeiten oder die betroffenen Lehrveranstaltungen nicht klar spezifiziert sind.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 42.)






