Die Verpflichtung für Studierende, den Safe Exam Browser (SEB) auf ihrem eigenen Endgerät zu installieren, um an elektronischen Prüfungen teilnehmen zu können. Diese Pflicht tangiert das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist rechtlich problematisch, da bislang keine explizite landesgesetzliche Rechtsgrundlage hierfür existiert. Hochschulen müssen dafür eine eigene Regelung in ihren Prüfungsordnungen treffen, idealerweise mit einer Härtefallklausel oder der Möglichkeit zur Nutzung von Leihgeräten.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Safe Exam Browser, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)