Das Ziel einer Lehrveranstaltung, das durch Anwesenheit gefördert oder notwendig sein kann und das nicht auf eine weniger belastende Art und Weise wie z.B. Selbststudium erfolgen kann, wenn eine Anwesenheitspflicht gerechtfertigt sein soll.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 16.)