Beiträge der Kategorie K

KI-gestützte Prüfungsbewertung

September 11, 2026 10:35 a.m. Veröffentlicht von

Der Einsatz von KI zur Unterstützung bei der Bewertung von Prüfungsleistungen. Rechtlich ist eine vollständige Automatisierung der Notenvergabe nicht zulässig, die finale Entscheidung muss weiterhin bei menschlichen Prüfenden liegen. Solche Systeme werden als Hochrisiko-KI-Systeme klassifiziert.

(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Schwartmann, Was es beim Einsatz von KI rechtlich zu beachten gibt, 

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko

September 11, 2026 10:34 a.m. Veröffentlicht von

Eine Unterkategorie von GPAI-Modellen, die z.B. KI-Modelle mit einem hohen Wirkungsgrad umfassen, welcher bei hoher Rechenleistung im Training angenommen wird. Sollte von einem solchen System aufgrund seiner hohen Rechenleistung ein erhebliches Risiko ausgehen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Becker/Feuerstack, Ordnung der Wissenschaft 2024,

KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)

September 11, 2026 10:33 a.m. Veröffentlicht von

Systeme, die für eine Vielzahl von Anwendungen genutzt werden können und nicht auf eine spezifische Aufgabe begrenzt sind. Diese Systeme unterliegen besonderen Anforderungen, insbesondere wenn sie als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden. Beispiele sind große Sprachmodelle (Large Language Models) wie GPT-4, Google Gemini oder Llama 3.1.

(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe,

KI-Systeme mit geringem Risiko (Art. 95)

September 11, 2026 10:33 a.m. Veröffentlicht von

KI-Systeme, die nicht in die Kategorien der hochriskanten Anwendungen fallen und nicht reguliert sind. Für diese Systeme wird die Entwicklung und Einhaltung freiwilliger Verhaltenskodizes durch die beteiligten Akteur:innen gefördert. Beispiele sind KI-gestützte Empfehlungssysteme, Spamfilter, Sprachübersetzungstools und Datenanalyse-Tools.

(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Honer/Schöbel,

KI-Systeme mit beschränktem Risiko (Art. 50)

September 11, 2026 10:33 a.m. Veröffentlicht von

KI-Systeme, für die Anbietende und Betreibende bestimmte Transparenzpflichten erfüllen müssen, jedoch keinen hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Sie müssen so gestaltet sein, dass eine durchschnittlich informierte Person eindeutig erkennen kann, dass sie mit einer KI kommuniziert, und KI-generierte Inhalte müssen klar als solche gekennzeichnet werden. Beispiele sind Chatbots, Plagiatserkennungssysteme und adaptive Lernplattformen.

(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg,

KI-Verordnung (KI-VO)

September 11, 2026 10:29 a.m. Veröffentlicht von

Die KI-Verordnung der Europäischen Union stellt einen rechtlichen Rahmen dar, der darauf abzielt, die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz innerhalb der EU zu regulieren.

(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. EU, AI Act / KI-VO)

KI-Detektoren

September 10, 2026 3:40 p.m. Veröffentlicht von

Technische Systeme, die auf Basis sprachlicher Merkmale generierte Texte identifizieren sollen, aber nur Wahrscheinlichkeitsaussagen liefern und nicht als alleiniges Beweismittel eingesetzt werden dürfen.

(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. Kira Baresel, Janine Horn, Susanne Schorer, Der Einsatz von KI-Detektoren zur Überprüfung von Prüfungsleistungen – Eine Stellungnahme,

KI-assistierte Werkschöpfung

September 10, 2026 3:36 p.m. Veröffentlicht von

Der Fall, in dem die KI lediglich als technisches Hilfsmittel eingesetzt wird und der maßgebliche kreative Beitrag von Menschen ausgeht. Erfordert, dass die Nutzenden die KI gezielt steuern und das Ergebnis Ausdruck eines bewussten, kreativen Willensakts ist.

(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Dornis, GRUR 2019,

KI-generierte Inhalte

September 10, 2026 3:36 p.m. Veröffentlicht von

Inhalte (Texte, Bilder, Musikstücke oder Softwarecode), die von generativen KI-Systemen erzeugt werden. Sie unterliegen nach derzeitiger Rechtslage in der Regel keinem urheberrechtlichen Schutz, da es an der persönlichen geistigen Schöpfung fehlt. Sie sind gemeinfrei, wenn keine vertraglichen oder technischen Schutzmechanismen greifen.

(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Dreier/Schulze,

KI-Beauftragte (AI-Officer)

August 18, 2026 11:42 a.m. Veröffentlicht von

Ein KI-Beauftragter ist eine Position, die, obwohl nicht explizit verpflichtend, als proaktive Compliance-Maßnahme dienen kann, um die komplexen regulatorischen Anforderungen im Bereich der KI-Regulierung zu bewältigen. Ihre konkreten Funktionen umfassen die Durchführung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Erstellung und Pflege erforderlicher Dokumentationen. Bei Fehlen eines Lernmanagementsystems wären KI-Beauftragte auch für die manuelle Verwaltung von Zertifikaten und das Versenden von Schulungseinladungen verantwortlich.

(Knecht, Jana, Handreichung KI-Kompetenz – Qualifizierungsanforderungen für Hochschulangehörige,