Das Ziel einer Lehrveranstaltung, dessen Erreichung durch die Anwesenheit von Studierenden gefördert oder erforderlich gemacht werden kann. Es ist ein Kriterium bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung, ob eine Anwesenheitspflicht zur Erreichung des Lernziels notwendig ist.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 52 ff.)






