Beiträge der Kategorie L

Leistungsschutzrechte

September 10, 2026 3:37 p.m. Veröffentlicht von

Rechte, die nicht die kreative Leistung, sondern wirtschaftliche Investitionen schützen, z.B. bei der Herstellung von Datenbanken (§ 87a UrhG), Tonträgern oder Presseerzeugnissen. Ihre Anwendbarkeit auf KI-generierte Outputs ist begrenzt.

(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Rack, ABI Technik 2024, 39 (46 f.))

Living Repository of AI Literacy Practices

August 18, 2026 11:43 a.m. Veröffentlicht von

Ein „Living Repository of AI Literacy Practices“ ist ein vom Europäischen Büro für Künstliche Intelligenz erstelltes und fortlaufend aktualisiertes Verzeichnis von Praktiken zur KI-Kompetenz. Es dient als Beispielsammlung für die Umsetzung von KI-Kompetenzmaßnahmen und zielt darauf ab, den Wissensaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Anbietenden und Betreibenden von KI-Systemen zu fördern. Es ist jedoch zu beachten, dass die Übernahme der darin aufgeführten Praktiken nicht per se eine Konformitätsvermutung hinsichtlich der Einhaltung der KI-Verordnung begründet.

(Knecht,

Lernmanagementsystem (LMS)

August 18, 2026 11:42 a.m. Veröffentlicht von

Ein Lernmanagementsystem (LMS) ist ein digitales System, das Hochschulen ermöglicht, Schulungen zielgruppenspezifisch zuzuweisen, den Fortschritt der Teilnehmenden zu überwachen und nach Abschluss einer Schulung automatisch zu dokumentieren, dass die Schulung erfolgreich absolviert wurde. Es kann auch entsprechende Zertifikate generieren und regelmäßige Erinnerungen an Schulungen versenden, um die Teilnahmequote zu erhöhen und eine kontinuierliche Schulung sicherzustellen. Die Nutzung eines LMS wird als Best Practice empfohlen, da die manuelle Verwaltung zeitaufwändig und fehleranfällig ist.

(Knecht,

Lernziel

August 3, 2026 12:26 p.m. Veröffentlicht von

Das Ziel einer Lehrveranstaltung, dessen Erreichung durch die Anwesenheit von Studierenden gefördert oder erforderlich gemacht werden kann. Es ist ein Kriterium bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung, ob eine Anwesenheitspflicht zur Erreichung des Lernziels notwendig ist.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 52 ff.