Ein Werk ist rechtmäßig zugänglich, wenn es entweder frei im Internet verfügbar ist oder über eine ordnungsgemäße Lizenz zugänglich gemacht wurde. Die Nutzung offensichtlich rechtswidrig hochgeladener Inhalte ist ausgeschlossen.

(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Baumann, NJW 2023, 3673 (3675), Rn. 19)