Regelungen, die festlegen, wie mit dem Fehlen von Studierenden aufgrund wichtiger Gründe (z.B. Krankheit) umgegangen wird. Das Fehlen solcher Regelungen stellt ein Regelungsdefizit dar. Bei technischen Störungen, die von Studierenden nicht zu vertreten sind (z.B. Unterbrechung der Netzverbindung), sollte der Fehltermin außer Betracht bleiben.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 64.; Universität Hildesheim, Neufassung der hochschulweiten Rahmenprüfungsordnung der Universität Hildesheim zur Regelung des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernformate sowie digitaler Prüfungsformate, S. 2)






