Träger der Satzungsautonomie an Hochschulen, die Regelungen wie Anwesenheitspflichten erlassen, aber bei Regelungen, die mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, keinen unbegrenzten Regelungsspielraum haben.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH
Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 43 ff.)






