Beiträge der Kategorie S
August 4, 2026 10:29 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
§ 3 Abs. 5 JAPrO BW: Universitäten sollen „digitale Kompetenzen“ vermitteln (zählen zu interdisziplinären Schlüsselqualifikationen). § 5a Abs. 3 DRiG erwähnt Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Mediation, Verhandlungsmanagement.
(Spehn, Maximilian, Handreichung E-Prüfungen in den juristischen Staatsexamina, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
August 3, 2026 12:35 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Die Rechtsetzungsbefugnis, die Hochschulen als Trägern funktionaler Selbstverwaltung eingeräumt ist und einen erheblichen Gestaltungsspielraum ermöglicht, aber bei grundrechtseingreifenden Regelungen Beschränkungen unterliegt.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 51.)
August 3, 2026 12:35 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Träger der Satzungsautonomie an Hochschulen, die Regelungen wie Anwesenheitspflichten erlassen, aber bei Regelungen, die mit Grundrechtseingriffen verbunden sind, keinen unbegrenzten Regelungsspielraum haben.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH
Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 43 ff.)
August 3, 2026 12:26 p.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Ein geschütztes Rechtsgut, das in der juristischen Literatur und Rechtsprechung teilweise unterschiedlich hergeleitet, aber allgemein anerkannt ist und mit der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen in Verbindung gebracht wird.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 45 f. m.w.N.)
Juli 7, 2026 9:44 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Neben klassischen Störungen (Lärm im Prüfungsraum) können jetzt technische Ausfälle (Hardware, Internetverbindung bei Videoprüfungen) eine rügbare Störung sein.
(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Aufbewahrung, Einsichtnahme und rechtliche Mittel bei digitalen Prüfungen, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)
Juni 16, 2026 10:35 a.m.
Veröffentlicht von Audrey van Elst
Eine spezielle Software, die entwickelt wurde, um eine sichere und kontrollierte Prüfungsumgebung für elektronische Prüfungen bereitzustellen. Die Anwendung wird auf einem Endgerät installiert, um den Zugriff auf Hilfsmittel wie Systemfunktionen, andere Websites und Programme zu regeln und die Verwendung von unerlaubten Ressourcen zu unterbinden.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025,
August 23, 2024 4:55 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Safe Exam Browser (SEB) ist eine spezielle Software, die entwickelt wurde, um eine sichere und kontrollierte Prüfungsumgebung für elektronische Prüfungen bereitzustellen. Es handelt sich um eine Anwendung, die auf einem Endgerät installiert wird und während einer Prüfung gestartet wird, um den Zugriff auf Hilfsmittel wie Systemfunktionen, andere Websites und Programme zu regeln und die Verwendung von unerlaubten Ressourcen zu unterbinden.
(Brinda/Mavengere/Haukijärvi/Lewin/Passey/Gajewski, Stakeholders and Information Technology in Education, 1. Auflage 2017,
August 23, 2024 4:48 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Die Studienordnung ist eine Rechtsgrundlage in Form einer Satzung, die u.a. den Aufbau des Studiengangs, die Modulübersicht und die inhaltliche Ausgestaltung des Studiengangs sowie einzelner Lehrveranstaltungen regelt.
(Pautsch/Dillenburger, Kompendium zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht, 2. Auflage 2016, Rn. 136.)
Juli 27, 2024 2:33 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
→ s. Antwort-Wahl-Verfahren
Juli 27, 2024 1:29 p.m.
Veröffentlicht von Maximilian Spehn
Die Seminararbeit ist eine Hausarbeit, bei der jeweils eine eigenständig zu bearbeitende Aufgabenstellung erteilt wird. Bei Gruppenarbeiten muss die Einzelleistung klar abgrenzbar bleiben. Meist ist die schriftliche Seminararbeit nur ein Leistungsteil, der durch eine mündliche Leistung ergänzt wird. Solche Aufteilungen sind zulässig, müssen aber vorher ebenfalls in einer Satzung ausgewiesen werden. Dabei kann es sich je nach Ausgestaltung um eigenständige Prüfungsteile oder um Teilprüfungen handeln.
(Escher-Weingart,