Die Rechtsetzungsbefugnis, die Hochschulen als Trägern funktionaler Selbstverwaltung eingeräumt ist und einen erheblichen Gestaltungsspielraum ermöglicht, aber bei grundrechtseingreifenden Regelungen Beschränkungen unterliegt.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 51.)






