§ 3 Abs. 5 JAPrO BW: Universitäten sollen „digitale Kompetenzen“ vermitteln (zählen zu interdisziplinären Schlüsselqualifikationen). § 5a Abs. 3 DRiG erwähnt Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Mediation, Verhandlungsmanagement.
§ 3 Abs. 5 JAPrO BW: Universitäten sollen „digitale Kompetenzen“ vermitteln (zählen zu interdisziplinären Schlüsselqualifikationen). § 5a Abs. 3 DRiG erwähnt Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Mediation, Verhandlungsmanagement.