Geeignete Maßnahmen, die Hochschulen treffen müssen, um die Sicherheit und Integrität von Prüfungsdaten zu gewährleisten und diese effektiv zu schützen. Beispiele sind das Vier-Augen-Prinzip, eine Eingabekontrolle durch Dienstleister, eine geringe Anzahl der Schnittstellen und Pseudonymisierung.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
)