Der Grundsatz, dass betroffene Personen (Studierende, Lehrende, Mitarbeitende) darüber zu informieren sind, wenn ihre personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden, insbesondere bei KI-Einsatz, inkl. Rechtsgrundlage, Zweck und Logik automatisierter Entscheidungen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für
die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, KI & Datenschutz, Informationspflichten, Künstliche Intelligenz; Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden, Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024 – Künstliche Intelligenz und Datenschutz, S. 6 f., DSK_Orientierungshilfe_KI_und_Datenschutz.pdf)






