Die Hochschule ist die Entität, die für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verantwortlich ist. Ihre Pflichten umfassen die Eintragung ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), die Prüfung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 25 DSGVO) und die Gewährleistung, dass die Nutzung von Systemen den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Hochschule ist in dieser Rolle für die Sicherheit und Integrität von Prüfungsdaten zuständig.






