Beiträge der Kategorie V

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

April 24, 2026 10:50 a.m. Veröffentlicht von

Ein Eintrag, den die durchführende Hochschule als Verantwortliche tätigen muss, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der DSGVO nachzuweisen.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
)

Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 6 Abs. 3 Satz 4 DSGVO)

April 24, 2026 10:49 a.m. Veröffentlicht von

Eine Prüfung, bei der die konkrete Regelung ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten legitimen Zweck stehen muss. Hochschulen müssen dabei die Interessenabwägung zwischen der Gewährleistung der Chancengleichheit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden berücksichtigen.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
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Verantwortlicher (im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

April 23, 2026 4:30 p.m. Veröffentlicht von

Die Hochschule ist die Entität, die für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verantwortlich ist. Ihre Pflichten umfassen die Eintragung ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), die Prüfung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 25 DSGVO) und die Gewährleistung, dass die Nutzung von Systemen den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Hochschule ist in dieser Rolle für die Sicherheit und Integrität von Prüfungsdaten zuständig.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,

Vortrag

Juli 27, 2024 2:07 p.m. Veröffentlicht von

Der Vortrag ist eine mündliche Prüfung bei der die zu prüfende Person ein vorher gestelltes Thema aufbereitet hat und nun der prüfenden Person seine Lösung dazu vorträgt und auf Fragen dazu antwortet. Der Vortrag findet in Echtzeit unter gleichzeitiger Anwesenheit von der prüfenden Person und der zu prüfenden Person statt. Ein Vortrag kann durch Hilfsmittel unterstützt werden. Dieses kann ein Tafelschrieb oder auch eine Präsentation sein. Im Vordergrund steht aber nach wie vor die mündliche Leistung.