Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in Grundrechte, bei der die Erforderlichkeit der Anwesenheitspflicht bejaht wird, wenn sie der Aneignung praktischer Fähigkeiten dient (z.B. Exkursionen, Laborpraktika), aber regelmäßig nicht bei reiner Wissensvermittlung, wenn Ziele weniger belastend erreicht werden können.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Anwesenheitspflicht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre
(bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. VGH Mannheim, v. 21.11.2017 – 9 S 1145/16, Rn. 55.)






