Eine Prüfung, bei der die konkrete Regelung ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten legitimen Zweck stehen muss. Hochschulen müssen dabei die Interessenabwägung zwischen der Gewährleistung der Chancengleichheit und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden berücksichtigen.

(Spehn, Maximilian, Handreichung Datenschutz bei elektronischen Fernprüfungen,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. OVG Schleswig, v. 03.03.2021 – 3 MR 7/21, Rn. 40 ff.)