Die baden-württembergischen Universitäten halten die im jüngst vorgelegten Referentenentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes für sinnvoll und richtig. Damit soll eine effiziente Informationsversorgung für Forschung und Lehre ermöglicht werden, was vor allem auch den Bedürfnissen der Studierenden entgegenkommt, die zunehmend elektronische Lehr- und Lernformen benötigen. Aber auch in allen anderen Bereichen der Wissenschaft, von Forschung bis zum lebenslangen Lernen, ist die Digitalisierung von essentieller Bedeutung, die ein modernes Urheberrecht ermöglichen muss.
Der vorliegende Gesetzentwurf bietet hierzu einen auch in der Praxis tragfähigen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern der Werke. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Punkte:

• Die sogenannte „Wissenschaftsschranke“ des Gesetzes erlaubt eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien im Bereich von Forschung und Lehre, ohne dass hierfür zwingend spezielle Verlagslizenzen erworben werden müssen.

• Auf eine aufwendige Einzelfallerhebung jedes elektronisch genutzten Textauszugs wird verzichtet; stattdessen wird eine Pauschalvergütung festgelegt, die die Abrech-nung mit den Verwertungsgesellschaften vereinfacht.

• Die Nutzung von Auszügen aus Lehrbüchern wird in elektronischen Semesterapparaten gestattet.

Die baden-württembergischen Universitäten rufen die Abgeordneten des deutschen Bundestags dazu auf, den Referentenentwurf ohne inhaltliche Verschlechterungen für Forschung und Lehre zu verabschieden, damit die Bundesrepublik auch weiterhin ein international wettbewerbsfähiger Wissenschaftsstandort bleibt.

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