Der Wortlaut des aktuellen Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD gibt Anlass zur Hoffnung auf neue Impulse aus der Bundespolitik für die Weiterentwicklung innovativer Qualitätskonzepte in der akademischen Bildung. So heißt es im Vertrag:

 

Den Qualitätspakt Lehre wollen wir verstetigen und in Anlehnung an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates weiterentwickeln und u.a. die innovative Hochschullehre, den hochschulübergreifenden Austausch und die Übertragung erfolgreicher Konzepte wettbewerblich fördern.“ (S. 32)

 

Dem Einsatz digitaler Technologien wird dabei nicht nur in der Lehre eine herausragende Bedeutung beigemessen:

 

Die Digitalisierung bietet für unsere Hochschulen große Chancen. Wir wollen sie unterstützen, diese Chancen umfassend zu nutzen und damit die Qualität von Studium, Lehre, Forschung sowie der Verwaltung und den wissenschaftlichen Austausch zu verbessern. Mit einem Wettbewerb werden wir digital innovative Hochschulen oder Hochschulverbünde fördern. Wir wollen dabei insbesondere hochschulübergreifende, vernetzte Konzepte, z.B. Lehr- und Lernplattformen fördern. Wir wollen den Fernhochschulen mit dem „Open University Network“ eine Plattform zur Koordinierung anbieten.“ (S. 33)

 

Selbst bei Neuauflage einer schwarz-roten Bundesregierung ist mit der Verschriftlichung dieser Intentionen allerdings noch nichts gewonnen. Die rechtliche Bindungswirkung von Koalitionsverträgen ist in der Wissenschaft umstritten. Einigkeit besteht lediglich darin, dass sie in keinem Falle gerichtlich einklagbar sind.

 

Harren wir der Dinge!