Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst erlassen. Die Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft.

Nach den Beschlüssen der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder zur aktuellen Lage in der Corona-Pandemie tritt am 2. November 2020 in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst in Kraft.

Die Verordnung regelt die Aussetzung des Präsenz-Studienbetriebs der Hochschulen und Akademien bis 30. November 2020. In dieser Zeit können digitale Formate und andere Fernlehrformate angeboten werden. Ausnahmen stellen Praxisveranstaltungen wie Labore oder Präparierkurse dar. Auch Prüfungen, Zugangs- und Zulassungsverfahren, sowie der musikalische Einzelübebetrieb dürfen unter Hygieneauflagen in Präsenz stattfinden. Gebäude bleiben grundsätzlich für hochschulexterne Besucher*innen geschlossen. Bibliotheken können offen bleiben.

Die Verordnung im Wortlaut kann über die Homepage des Wissenschaftsministeriums bezogen werden.