Die neue Corona-Verordnung eröffnet den Hochschulen Gestaltungsspielraum, um vor allem für Studienanfänger*innen vereinzelt Veranstaltungen in Präsenz anbieten zu können. Gleichzeitig ist weiterhin vorrangiges Ziel, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Dafür werden die Hygiene-Regeln erweitert.

Seit 8. März 2021 sind die neue Corona-Verordnung des Landes und Corona-Verordnung Studienbetrieb gültig. Diese geben den Hochschulen mehr Gestaltungsspielraum. Der Studienbetrieb wird grundsätzlich online weitergeführt. Präsenzangebote sind aber möglich, wo sie epidemiologisch verantwortbar und zwingend erforderlich sind, damit die Studierenden ihr Studium erfolgreich absolvieren können. Vor allem für Erstsemester sei der direkte Kontakt besonders wichtig, denn auf diese Weise würden sie Kommiliton*innen kennenlernen und könnten in direkten Austausch treten, so die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am 8. März in Stuttgart.

Auf Basis der Neuregelung der Corona-Verordnung können Bibliotheken wieder öffnen. Diese seien zentrale Lernorte und würden für einen erfolgreichen Studienverlauf eine ganz entscheidende Rolle spielen, so Bauer. Hochschulsport an den Sportstätten der Hochschulen ist im Rahmen der Hygienekonzepte und inzidenzabhängig wieder möglich.

Um weiterhin die Verbreitung des Virus einzudämmen, werden die Hygiene-Regeln erweitert: An den Hochschulen, einschließlich der Bibliotheken, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske. Außerdem müssen unbedingt die Hygieneanforderungen eingehalten werden.

Auf der Homepage der Landesregierung finden sich ausführliche Informationen zur Neuregelung der Corona-Verordnungen.