Seit Juni 2020 können Studierende eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk online beantragen. Nun bestätigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine nahtlose Verlängerung dieser Zuschüsse für das gesamte Sommersemester 2021.

Studierende staatlich anerkannter Hochschulen, die pandemiebedingt in finanzielle Notlagen geraten sind, können beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk einen Zuschuss von bis zu 500 Euro beantragen. Zu einem Antrag berechtigt sind an staatlich anerkannten Hochschulen immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende, unabhängig vom Alter und der Nationalität, die zum Antragszeitpunkt in Deutschland wohnhaft sind.

Auf der Homepage des BMBF finden Sie weitere Informationen zur Zuschussverlängerung. Anträge können online über die Plattform „Zuschuss für Studierende in Notlagen“ gestellt werden.