Wahrnehmung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO)
April 24, 2026 10:48 a.m.Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der verantwortlichen Person übertragen wurde. Im Hochschulkontext ist dies die Durchführung von Prüfungen als hoheitliche Aufgabe, die den Hochschulen kraft Gesetzes übertragen wurde.






