Mit der Abschlussprüfung wird der Studienabschluss erreicht. Die kann eine einzige Prüfung sein. Meist hingegen werden benannte Einzelprüfungen addiert, bis eine bestimmte Zahl von ECTS erreicht ist.
(Escher-Weingart, Die Prüfung – das unbekannte Wesen, S. 6, abrufbar unter: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000143052, zuletzt abgerufen am 18.7.2024.)
(Verwendung des Begriffs in der Rechtsprechung: BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2023 – 3 B 3/22 –, Rn. 3, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2023 – 9 S 15/22 –, Rn. 134, juris.)