Die Verarbeitung von Daten in einer Weise, dass der Personenbezug entfernt wird und eine Re-Identifizierung für niemanden möglich ist (oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Positionspapier zur Anonymisierung unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der TK-Branche, S. 3 f., Positionspapier-Anonymisierung.pdf)






