Entscheidungsprozesse, die rechtliche oder ähnlich schwerwiegende Auswirkungen auf betroffene Personen haben und ohne menschliches Ermessen getroffen werden (grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine Einwilligung vor, ist vertraglich erforderlich oder gesetzlich zulässig).
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Datenschutz, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Ehmann/Selmayr, Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, Art. 22, Rn. 6, Rn. 17, 18, Rn. 19)






