Garantiert durch Art. 12 Abs. 1 GG: Das Recht auf freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte, sowie den Zugang zu den notwendigen Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Universität Potsdam, Grundrechte: Berufsfreiheit, Berufsfreiheit, Art. 12 GG – Rechtskunde Online – Universität Potsdam)






