Dies beschreibt den Einsatz privater Endgeräte zu Prüfungszwecken an Hochschulen. Diese Geräte können sowohl für Arbeits- als auch für Lernzwecke eingesetzt werden. BYOD bietet eine Alternative zu Computer-Pools und ist rechtlich bisher wenig beleuchtet.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Digitale Prüfungen mit privaten Endgeräten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025
, vgl. Imping, in: Comput.-Handb. Informationstechnologie Rechts- Wirtsch., Rn. 63 ff.; Modlinger, eLearning und Mobile Learning – Konzept und Drehbuch, S. 162 f.)