Ein datenschutzrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass bei der Auswahl und Nutzung von verschiedenen Funktionen des Safe Exam Browsers (SEB) die Erhebung und Verarbeitung von Daten auf das erforderliche Maß beschränkt werden sollte. Hochschulen könnten eine einheitliche interne Empfehlung für weniger datenintensive Einstellungen des SEB abgeben, um diesem Grundsatz gerecht zu werden.

(Drossos, Martin/Spehn, Maximilian, Handreichung Safe Exam Browser, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025)