Gemäß Art. 3 Nr. 60 der KI-Verordnung: Künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Objekten oder Ereignissen täuschend erscheinen.
Gemäß Art. 3 Nr. 60 der KI-Verordnung: Künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Objekten oder Ereignissen täuschend erscheinen.