Gefahr, dass KI-gestützte Systeme bestehende Vorurteile und Ungleichheiten in der Beurteilung von Studierenden verstärken können, insbesondere wenn die Algorithmen auf voreingenommenen Daten basieren, was im Konflikt mit der Gleichbehandlung nach Art. 3 GG steht.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Grundrechte, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Deutscher Ethikrat, Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz, S. 32 ff., stellungnahme-mensch-und-maschine.pdf; Rosenbaum, Künstliche Intelligenz und Persönlichkeitsrecht. Welche Schutzmöglichkeiten gibt es?, Künstliche Intelligenz und Persönlichkeitsrecht)






