Ein Prinzip im internationalen Urheberrecht, das besagt, dass Schranken nur zulässig sind, wenn sie auf bestimmte Sonderfälle beschränkt sind, die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigen und die berechtigten Interessen der Urhebenden nicht unzumutbar verletzen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Nordemann u. a., Urheberrecht Fromm/Nordemann, Vorbemerkung §§ 44a ff., Rn. 43-48)






