Liegt vor, wenn eine natürliche Person ein Werk erstellt und eine andere natürliche Person als Urheber*in auftritt, wobei die tatsächlich schöpfende Person ihre Urheberschaft bewusst verschweigt. Ist nicht auf KI-generierte Texte übertragbar, da KI keine natürliche Person ist und in der Regel kein geschütztes Werk vorliegt.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Hoeren u. a., Handbuch Multimedia-Recht, Teil 29.8, Rn. 68; Hoeren u. a., Handbuch Multimedia-Recht, Teil 29.8, Rn. 69)






