Ein wesentlicher Aspekt, den Betreibende von KI-Systemen durchführen müssen, insbesondere öffentlich-rechtliche Betreibende wie staatliche Hochschulen. Sie umfasst: Beschreibung der Verfahren der Betreibenden, Zweckbestimmung des Systems, Identifikation der betroffenen Grundrechte und Personengruppen, Beschreibung des Zeitraums und der Häufigkeit der Verwendung des KI-Systems, Risikoanalyse und Maßnahmen, Umsetzung von Maßnahmen der menschlichen Aufsicht. Sie ergänzt die Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. DFN-Verein, DFN Infobrief Recht 2/2025, S. 6., InfobriefRecht2-2025.pdf)






