Der Fall, in dem die KI lediglich als technisches Hilfsmittel eingesetzt wird und der maßgebliche kreative Beitrag von Menschen ausgeht. Erfordert, dass die Nutzenden die KI gezielt steuern und das Ergebnis Ausdruck eines bewussten, kreativen Willensakts ist.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Dornis, GRUR 2019, 1252 (1255); Baumann, NJW 2023, 3673 (3676), Rn. 25)






