Inhalte (Texte, Bilder, Musikstücke oder Softwarecode), die von generativen KI-Systemen erzeugt werden. Sie unterliegen nach derzeitiger Rechtslage in der Regel keinem urheberrechtlichen Schutz, da es an der persönlichen geistigen Schöpfung fehlt. Sie sind gemeinfrei, wenn keine vertraglichen oder technischen Schutzmechanismen greifen.
(Knecht, Jana, Handreichung Rechtsbereichsspezifische Betrachtung von KI: Urheberrecht, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 2, Rn. 25)






