Der Einsatz von KI zur Unterstützung bei der Bewertung von Prüfungsleistungen. Rechtlich ist eine vollständige Automatisierung der Notenvergabe nicht zulässig, die finale Entscheidung muss weiterhin bei menschlichen Prüfenden liegen. Solche Systeme werden als Hochrisiko-KI-Systeme klassifiziert.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Schwartmann, Was es beim Einsatz von KI rechtlich zu beachten gibt, Hochschullehre und Prüfungen: Was es beim Einsatz von KI rechtlich zu beachten gibt; DFN-Verein, DFN Infobrief Recht 2/2025, S. 3., InfobriefRecht2-2025.pdf)






