Umfasst neben dem zugrunde liegenden KI-Modell (dem „Gehirn“) weitere technische Komponenten, wie etwa eine Schnittstelle oder eine graphische Benutzendenoberfläche. Die nutzende Person interagiert mit der Gesamtheit dieser Komponenten. Ein Beispiel ist der Chatbot ChatGPT, bei dem die nutzende Person mit dem gesamten KI-System interagiert, während GPT-4o eines der zugrunde liegenden Modelle ist.
(Spehn, Maximilian, Handreichung Hochschulen im Kontext von Anbieter- und Betreiberpflichten,
Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden
Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Kirschke-Biller/Füllsack, in: BeckOK KI-Recht, KI-VO Art. 3 Rn. 22 f. Wendehorst, in: KI-VO: Verordnung über Künstliche Intelligenz, KI-VO Art. 3 Rn. 26.)






