KI-Systeme, die nicht in die Kategorien der hochriskanten Anwendungen fallen und nicht reguliert sind. Für diese Systeme wird die Entwicklung und Einhaltung freiwilliger Verhaltenskodizes durch die beteiligten Akteur:innen gefördert. Beispiele sind KI-gestützte Empfehlungssysteme, Spamfilter, Sprachübersetzungstools und Datenanalyse-Tools.
(Knecht, Jana, Handreichung Zusammenfassung der KI-Verordnung für den Kontext der Hochschullehre, Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre (bwDigiRecht) im Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre Baden-Württemberg, Karlsruhe, 2025, vgl. Honer/Schöbel, JuS 2024, 648 (652); Chibanguza/Steege, NJW 2024, 1796 (1774), Rn. 46; Becker/Feuerstack, Ordnung der Wissenschaft 2024, 309 (314))






